Den Anstoß dazu gab Herr Max Conrad 1987 bei einem Besuch auf der väterlichen Hofstelle Feld-Torge ( siehe Webseite dazu ) , ohne zu ahnen, welche Konsequenzen sich einmal daraus ergeben würden. Als er erfuhr, dass ich mich seit 1985 im Rahmen der Gemeinde als Naturschutzbeauftragter für die Erhaltung der Umwelt einsetzte, sagte er scherzhaft zu mir: “ Ich zeige dir Orchideen Standorte, die ich aus meiner Jugendzeit kenne und Du stellst sie unter Schutz“. Er ahnte nicht, wie ernst ich das nahm. Noch im selben Jahr beantragte ich die Unterschutzstellung bei der Gemeinde Lichterfelde. Am 7.06.1989 befürwortete die Gemeinde ein Gebiet mit einer Größe von 5 ha meinen Antrag für die Weiterleitung an die Kreisverwaltung mit dem Datum vom 27.07.89. Der erste Entwurf stellte sich jedoch für die Beantragung eines Naturschutzgebietes als zu klein heraus. Darum erging der Antag für ein Flächennaturdenkmal (FND) an den Kreis.
Unterstützung dabei erhielt ich durch meine Mitarbeit in derOrnithologischen Fachgruppe des Kulturbundes Eberswalde seit 1984 unter der Leitung von Herrn Wawrzyniak. Dort lernte ich auch Größen desForstbetriebesEberswalde, wie Herrn Dr. Klaus Jürgen Endtmann (Leiter des Forstbotanischen Garten) , Prof. em. Dr. Joachim Oehlke (vom Entomologischen Institut in Eberswalde), Reimer Loose ( zuständig für Umwelt- und Naturschutz, Wasser und Energie im Kreis Eberswalde und später in der Aufbauleitung Biosphärenreservat Schorfheide tätig war) und andere kennen, die sich für den Erhalt der Natur einsetzten auch wenn das in der DDR nicht vorrangig eingeordnet wurde. In der näheren Umgebung, an unsere Gemarkung angrenzend, gab es ein 1952 beschlossenes Landschaftsschutzgebiet „Choriner Endmoränenbogen„,
Im Vorfeld der Vereinigung beider deutscher Staaten wurden in Art. 16 des Staatsvertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der BRD und der DDR Regelungen getroffen, eine deutsche Umweltunion zu entwickeln. Mit Inkrafttreten des Umweltrahmengesetzes der DDR am 01.07.1990 verpflichtete sich die DDR zur fast vollständigen Übernahme des Umweltrechts der BRD. In der letzten Sitzung des DDR-Kabinetts im September 1990 wurden ca. 10 % der Fläche der neuen Bundesländer zu Schutzgebieten erklärt. Dazu gehörte das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin (1*) . Die entstandenen Bürgerbewegungen forderten ein derartiges Programm. Der heutige Prof. Dr. em. Michael Succow (Preisträger des Alternativen Nobelpreises) erhob im Oktober/ November 1989 in der Volkskammer die Forderung, diese Gebiete in Naturschutzgebiete und Nationalparke umzuwandeln. Am 21. Dezember 1989 hatte er ein Gespräch mit dem damaligen Minister für Umwelt und Wasserwirtschaft, Herrn Dr. Reichelt, der ihn bat in sein Ministerium zu kommen und als Stellvertreter des Umweltministers den Bereich Ressourcenschutz und Landnutzungsplanung aufzubauen. Er nahm dieses Angebot an und ab dem 15. Januar 1990 war er dann für diese Aufgabenstellung im Ministerium zuständig und die Übergangsregierung Modrow ließ relativ große Freiräume.
Über die Ornithologische Fachgruppe erfuhr ich von dieser Entwicklung und da es mit der Unterschutzstellung des Flächendenkmales in der Buckowseerinne nicht so recht weiter ging, nahm ich Kontakt zu den genannten Personen auf und setzte mich dafür ein, dass die Buckowseerinne
outhike.com
wenigstens ein Bestandteil des geplanten Biosphärenreservates werden kann und fand Gehör. In Lichterfelde hatte sich eine unabhängige Umweltgruppe gegründet. Mitglieder waren Gerhard Hoppe, Burkhard Huchatz, H. Böhme, H. Gurke B. Daenicke und weitere zeitweilig mitarbeitende Bürger. In Verbindung mit den zuständigen Behörden und unter großen Anstrengungen der Mitglieder kam es dann zu der Erweiterung des ursprünglichen Flächennaturdenkmalantrages auf ein Naturschutzgebiet Buckowseerinne. Die einstweilige Sicherung des FND erfolgte seit dem 16.03.1990.
Gutknecht Jörg
Ein Antrag auf Veränderung der Abgrenzung ging am 23.08.1990 an die Behörden, als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ Buckowseerinne.
Neugründung des Geopark-Vereins moz.de
Zum einstweilig gesicherten Gebiet: Beantragt am 26.06.1991 , einstweilige Sicherung seit 25.04.92, Unterschutzstellung – voraussichtlich 1995. Doch es ging schneller.
Mit Verordnungsvorschlag laut Kreistagsbeschluß Nr.221-91/93 vom 24.04.1993 (nach Brandenburgisches Naturschutzgesetz §24) und später mit einer Größe von ca. 20 ha geschützt, wurden unsere Bemühungen belohnt. Schutzgebiet in der Presse veröffentlicht seit Mai 1993. Das gesamte Gebiet mit der Kenn-Nummer 1450 wurde mit Verordnung vom 24. Mai 2004 endgültig unter Naturschutz gestellt. Der Wunsch die Buckowseerinne als Bestandteil des Biosphärenreservates zu führen hatte sich auch erfüllt.
Später festigte sich der Eindruck, dass naturverbundene Mitarbeiter und Verantwortliche in den Umweltbehörden unsere Bemühungen dankend annahmen, um den nötigen Rückhalt zu erlangen, sich gegen den Druck aus der Landwirtschaft, von den Grundstücksbesitzern und gegen die einfallenden Gewerbe zu wehren, die an der „finanziellen“ Vermarktung der Flächen interessiert waren. Einmal verkauft, hätte der Naturschutz keine Chance mehr gehabt.
Beschreibung:
Lage: Im Nordosten vom Land Brandenburg, Kreis Barnim, im wesentlichen in der Gemeinde Schorfheide, Ortsteil Lichterfelde – Buckow, Margaretenhof,
Das Naturschutzgebiet, (und FFH-Gebiet) im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin liegt in einem durch die Eiszeit entstandenen Bodenrelief mit auf kurzer Distanz sehr abwechlungsreichem Wechsel der Landschaftselemente des Jungmoränenlandes südlich der Schorfheide. Es ist ein gemarkungsübergreifender Landstrich am nördlichen Rand des Eberswalder Urstromtals, ein kaum besiedeltes paralleles Mini-Tal mit zahlreichen kleinen Erhebungen, böschungsreichen Hängen, Steppenrasen, Auwäldern (Waldmeister-Buchenwälder, Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder, Ulmen-Hangwälder und naturnahe Erlen-Eschenwälder, Moorwälder), dem Großen Buckowsee,
https ://www.moz.de/fileadmin/_processed_/2/7/csm_1011688554_f7bea06f09.jpg Mit freundlicher Genehmigung der Märkischen Oderzeitung
und vielen kleinerenTeichen, Söllen, nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen und anderem Feuchtgebietsleben.
–Habitatverbesserung von Kleingewässernin der Buckowseerinne zum Erhalt der Lebensräume geschützter Amphibien wie die Rotbauchunke
Ursprünglich hatte die Buckowseerinne keinen Abfluss. Zu Beginn der 1700’er Jahre wurde das Gebiet zur besseren Nutzbarkeit mit Tonrohren von einem Wasserloch zum anderen verbunden und auch einige Entwässerungsgräben angelegt. Alle Gewässer westlich von Feld-Torge wurden über den Schleisee zum großen Buckowsee geführt. Das am Ostufer des Sees angestaute Wasser nutzte man für den Betrieb einer Wassermühle. Später erhielt auch der große Buckowsee einen Abflusszum kleinen Buckowsee, der über den Üdersee (Besters Fließ) in den Finowkanal entwässerte.
Mit freundlicher Genehmigung von Herrn Dieter Leistner, von links Üdersee, kl. Buckowsee, Autobahn, gr. Buckowsee als westliche Grenze der Buckowseerinne
Die andere Seite der Wasserscheide bei Feld-Torge bekam eine Flussrichtung zum Britzer See. Seit der industriellen Landwirtschaft verloren diese Flächen an Bedeutung und es kümmerte sich keiner mehr langfristig um die Freihaltung der Rohre und Gräben. Da die umliegenden landwirtschaftlichen Flächen seit 1970/71 zur Verregnung der bei der industriellen Tierhaltung entstehenden Gülle genutzt wurden, hatte auch keiner daran Interesse die damit verbundene Umweltbelastung über das ehemals vorhanden Entwässerungssystem zu verteilen. Die Verregnung erfolgte vor Ort über Wege übergreifende lange oberirdisch verlegte Rohre mit Rädern. Aus taktischen Gründen wurden viele Wege deshalb umgepflügt. In der Landschaft befindliche kleine von Gehölzen bestandene Teiche, Moore, Hecken und Baumgruppen wurden mit Planierraupen zu geschoben. Der Gestank hielt die Menschen zusätzlich einige Jahrzehnte fern von diesem Fleckchen Erde und so blieb auch die Tierwelt ungestört. Bis zum Ende der Massentierhaltung in Lichterfelde hatte die Natur viel Zeit, sich in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, mit seinen dann offensichtlichen landschaftlichen Reizen, die es zu erhalten galt.
MOZ S.12 Freitag, 19. Juni 2015 Omas Speisekammer Lichterfelde, Tel. 03334 526990: Wanderwege in der Buckowsee-Rinne – Oelbilder von Eberhard Kröger Mit freundlicher Genehmigung der Märkischen Oderzeitung
reiseland-brandenburg.de
1*
Das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin wurde im Zuge des Nationalparkprogramms der DDR 1990 im Land Brandenburg gegründet.
In der Deutschen Demokratischen Republik stellte ab 1954 das Naturschutzgesetz – „Gesetz zur Erhaltung und Pflege der heimatlichen Natur“ die rechtliche Grundlage des Naturschutzes dar. Das Landeskulturgesetz (LKG) – „Gesetz über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der DDR“ mit der ersten Durchführungsverordnung zum LKG (Naturschutzverordnung) trat 1970 an die Stelle des Naturschutzgesetzes. Die Baumschutzverordnung der DDR wurde 1981 rechtskräftig. 1989 löste die erste Durchführungsverordnung zum LKG, in ihrer neuen Fassung – „Schutz und Pflege der Pflanzen- und Tierwelt und der landschaftlichen Schönheiten“ (Naturschutzverordnung von 1989) die Naturschutzverordnung von 1970 ab. In der DDR gab es 8 Kategorien geschützter Flächen und Objekte, von denen folgende Anwendung fanden: Naturschutzgebiet (NSG), Landschaftsschutzgebiet (LSG), Flächennaturdenkmal (FND), Naturdenkmal (ND) und Geschützte Parks.
In dieser Zeit setzte auch die Vermarktung der gesamten DDR ein. Von Golfplätzen, Erholungsparks, Hotels und… war die Rede. Auch die Landschaft um Buckow war dabei sehr begehrt. Das belegen einige Zeitungsartikel aus dieser Zeit. Letztendlich hat die vor dieser Zeit entstandene Idee, die Landschaft für uns Bürger zu erhalten das Rennen gewonnen. Das es so bleibt, hat Bürger aus dem Umweltkreis dazu bewogen, in der Gemeinde mit zu arbeiten.
Im Jahre 1911 gibt es im OKK S. 96 eine Meldung zur Unterschutzstellung der Höhenzüge von Buckow (Es handelt sich hier sicher um Buckow Märkische Schweiz)
…..
Unterschutzstellung gab es in Lichterfelde auch im Jahre 1926.
-Oberbarnimer Kreiskalender 1934: Verordnung zum Schutze von Naturdenkmalen im Kreise Oberbarnim (illustriert) S.100 unten
–
-Zu den Naturdenkmählern in Oberbarnim zählte die Gerichtslinde in Lichterfelde ca. 300 Jahre alt, (OKK, „..befindet sich auf des Lebens Neige“), Standort: zwischen Neuendorfs und dem Stehberg
Als ca. 1970/71 Naturschutzbeauftragte per Naturschutzgesetz vom Staat eingeführt wurden, nahm diese Funktion der Waldarbeiter Ulrich Hoppe für Lichterfelde wahr. Wenn es auch nicht immer leicht war, gegen behördliche Entscheidungen vor zu gehen , versuchte er doch das Beste daraus zu machen. In seiner Zeit kam es zu folgenden Unterschutzstellungen:
-Eine unter Schutz gestellteEiche (Foto) befindet sich noch heute südlich vom Friedhof. Bei einem Brand im Archiv in dem die Bestandsunterlagen lagerten, sind die einzigen existierenden Listen der Naturschutzobjekte und Flächen verbrannt. Bei der Wiederherstellung der Listen wurde ihre erneute Eintragung vergessen. In der Liste des Rat des Kreises Eberswalde war sie vormals registriert unter der Nr. 21 nach einem Gutachten des Forstinstitutes Nr. 2101, das aus dem Jahr 1975 stammt. 1990 waren folgende Daten in den verbrannten Unterlagen dazu benannt:
Stammumfang: 4,94 m (6,06 m, Apr 2016, in 1,3 m Höhe)
Stammdurchmesser: 1,57 m
Höhe: 27 m
Kronendurchmeser: 23 m
geschätztes Alter: 250 Jahre
Flächennutzungsplan der Gemeinde Schorfheide – September 2008: Folgende Naturdenkmale sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde
Schorfheide dargestellt: OT Lichterfelde:
– 1 Stiel-Eiche / Ortsausgang Richtung Britz, in der Nähe des Friedhofs. Jetzt genannt in der Kreisliste unter der Nummer 124-01.
Die weiteren wurden auch im Flächennutzungsplan nicht erwähnt.
Die kräftigste dieser Eichen
-Unter der Nr. 17 in dieser Kreisliste registriert, standen 2Eichen am ehemaligen Weg zur Buckowseebadestelle, die noch heute in voller Pracht dort stehen, nördlich des Weges zum Buckowsee, ca. 130 m westlich der Straße nach Altenhof (L 238). Die größte davon ist jetzt in der Liste als Naturdenkmal des Kreises unter der Nummer 124-02 zu finden. Eine kleinere unter 124-03. Standort südlich des Buckowsees im Waldbestand, von Buckow aus über die landwirtschaftliche Straße in Richtung Finowfurt, hinter der 2. Kurve nach rechts auf unbefestigtem Feldweg in Richtung Wald.
Messung: 1990
Stammumpfang: 5,90 m
Stammdurchmesser: 1,88 m
Höhe: ca. 32 m
Kronendurchmeser: 25 m
geschätztes Alter: 300 Jahre
Eiche links vom Weg zur Badestelle
Stammumpfang: 3,30 m
Stammdurchmesser: 1,05 m
Höhe: ca. 25 m
Kronendurchmeser: 20 m
geschätztes Alter: 150 Jahre
Die Nr. 18 hatten Rotbuchen, die an der Lichterfelder Badestelle beim BEWAG Heim am Buckowsee standen und aus Sicherheitsgründen 1987 gefällt wurden. Davon eine mit den Maßen
-Seite 4 Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide – Nr. 07/2017 vom 15. September 2017 Änderung der Verordnung überdas Naturschutzgebiet „Buckowseerinne“
-Unter Prof. Dr. Jens Pape, der an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde Dissertationen, Master- und Bachelorarbeiten begutachtete gab es die betreute Abschlußarbeit – Bachelorarbeit: Kordges, Carolina. 2015. Erfassung von Amphibien (Bombina bombina, Hyla arborea, Triturus cristatus) und Moosjungfern (Leucorrhinia) an den Gewässern des FFH-Gebietes Buckowseerinne.
Den zweiten 1. Preis, ebenfalls mit 300 Euro Prämie dotiert, erhält das Projekt „Schöpfungspfad“ im Naturschutzgebiet „Buckowseerinne“ bei Lichterfelde.
-Liste der FFH–Gebiete mit signifikanten Vorkommen der Rotbauchunke bzw. des Kammmolches:
barnimer-buergerpost.de/downloads/bbp0903.pdf AUSGABE 3/2009 VOM 6. MÄRZ Eine erfolgreiche Anzeige: Am 8. Januar weilte ich zu Winterfotoaufnahmen im Naturschutzgebiet Buckowseerinne nördlich von Eberswalde. Am Feldweg »Feldtorge« in Richtung Margaretenhof liegt ca. auf halbem Weg zwischen der Ortsverbindungsstraße Lichterfelde/Blütenberg Richtung Britz und dem Feldweg von Buckow nach Margaretenhof auf der rechten Seite ein kleines Moor. Dort hatte ich am 9. Oktober letzten Jahres mit Mitarbeiterinnen des BRSC und Praktikantinnen eine Wanderung durchgeführt. Wir haben unter anderem auch zu diesem kleinen Moor gefachsimpelt. Während meiner Fototour mußte ich nun leider feststellen, daß in diesem Moor geholzt wurde. Damit wurde das Landschaftsbild des Moores aus meiner Sicht stark beschädigt. Ob dies ökologische oder andere Folgen hat, konnte ich persönlich nicht einschätzen. Nach mehreren Nachfragen bei der UNB und dem Einschalten des Landesbüros der Naturschutzverbände, erhielt ich am 25. Februar folgende Antwort vom Bearbeiter Christian Ziegener per E-Mail: «Der Verursacher der Abholzung wurde von uns ermittelt. Nach dem gegenwärtigen Stand handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, folglich wurde ein ordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet. Zum Ausgang des Verfahrens darf ich Ihnen leider keine Auskunft erteilen«. Aus heutiger Sicht kann ich mir sagen, die Anzeige des Naturfrevels hat sich gelohnt.
HANS-JÜRGEN MÜLLER, Naturfreund und Landschaftsführer, Eberswalde